Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Das Forschungszentrum unterstützt (werdende) Eltern mit verschiedenen Maßnahmen, von der Kinderbetreuung bis hin zur individuellen Beratung.

Die Promovierenden haben grundsätzlich die Möglichkeit zur Betreuung ihrer Kinder in Elternzeit zu gehen.

Elternzeit für Promovierende mit Doktorandenvertrag

Auch während der Promotion ist es möglich, Elternzeit zu nehmen. Promovierende mit einem Jülicher Doktorandenvertrag haben nach Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG §2 Abs. 5) einen Anspruch darauf, den Doktorandenvertrag um die Dauer der Elternzeit zu verlängern. Zur Klärung des Verfahrens und möglicher individueller Fragestellungen stehen die zuständigen Mitarbeitenden des Fachbereichs Personalbetreuung im Geschäftsbereich Personal (P-B) gerne zur Verfügung.

Informationen zum Thema Elternzeit finden Sie außerdem hier.

Weitere Informationen und Beratung finden beim Büro für Chancengleichheit.

Letzte Änderung: 08.06.2022